Grundlagen und Förderrichtlinie

Mit dem Förderprogramm „Demokratie leben! Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ unterstützt das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Kommunen dabei, im Rahmen lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt in der Stadtgesellschaft zu entwickeln und umzusetzen.

Bei der Solinger „Partnerschaft für Demokratie” liegen Federführung sowie Koordinierungs- und Fachstelle beim Stadtdienst Integration. Entscheidungen über Anträge werden von einem Begleitausschuss gefällt, der sich aus Mitgliedern des Solinger “Bündnis für Toleranz und Zivilcourage” zusammensetzt und mehrheitlich mit Bürgerinnen und Bürgern aus der Zivilgesellschaft besetzt ist.

Für das Jahr 2024 wurden 160.000 Euro für die Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie bewilligt. Mit diesem Förderprogramm ist die Stadt nicht nur in der Lage, selbst Maßnahmen durchzuführen, sondern kann dadurch vor allem Projekte Dritter unterstützen.

Es sollen möglichst viele Solinger Bürgerinnen und Bürger durch verschiedene Veranstaltungsformate im Rahmen des Projekts erreicht werden.

Voraussetzungen für Förderanträge

  • Anträge können nicht-staatliche Organisationen mit einer ordentlichen Geschäftsführung stellen
  • Die Förderung muss im entsprechenden Jahr ausgabewirksam sein und den Leitlinien des Bundesprogramms entsprechen
  • Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen.

Förderanträge können an die Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie leben! im Stadtdienst Integration gestellt werden.

 Weiter: Praxisbeispiele | Formulare