Rechtsextremismus
Das Handlungskonzept knüpft hinsichtlich einer Rechtsextremismus-Definition zum einen an der Taxonomie rechtsextremer Einstellungen an, die für die Erhebungen der „Mitte-Studien“ der Friedrich-Ebert-Stiftung entwickelt wurden: „Befürwortung einer rechtsautoritären Diktatur“, „Chauvinismus“, „Ausländerfeindlichkeit“, „Antisemitismus“, „Sozialdarwinismus“ und „Verharmlosung des Nationalsozialismus“. Zum anderen wird auf das Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF) des Instituts für Interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld zurückgriffen, welches zwölf Gruppen, bzw. Formen der Abwertung gesellschaftlicher Gruppen auf Grundlage von Ungleichwertigkeitsvorstellungen identifizierte: Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Islamfeindlichkeit, Antisemitismus, Abwertung behinderter Menschen, Abwertung Obdachloser und Langzeitarbeitsloser, Abwertung von Sinti und Roma, Abwertung Asylsuchender, Sexismus, Homophobie sowie Vorrechte von Etablierten.
Das Nebeneinander der beiden alternativen, sich ergänzenden Ansätze gestattete in der Konzeptentwicklung unter anderem die verlustfreie Adaption der Arbeitsergebnisse beteiligter Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen Handlungsfeldern, wodurch es sich als besonders praxistauglich erwies. Im Zuge der weiteren Konzeptentwicklung wird eine konzeptionell-definitorische Verengung des Rechtsextremismusbegriffs erst dann vorgenommen, wenn inhaltliche Verluste im Zuge des partizipativ angelegten Prozesses auszuschließen sind.
Rassismus
In Bezugnahme auf Stuart Hall geht es nach der Rassismus-Forscherin Rommelspacher bei Rassismus um die „Markierung von Unterschieden, die man dazu braucht, um sich gegenüber anderen abzugrenzen, vorausgesetzt diese Markierungen dienen dazu, soziale, politische und wirtschaftliche Handlungen zu begründen, die bestimmte Gruppen vom Zugang zu materiellen und symbolischen Ressourcen ausschließen und dadurch der ausschließenden Gruppe einen privilegierten Zugang sichern. Entscheidend ist dabei, dass die Gruppen aufgrund willkürlich gewählter Kriterien gebildet werden (wie etwa Herkunft oder Hautfarbe), und dass mit diesen Einteilungen eine bestimmte Zielsetzung verfolgt wird“.
In der Praxis lässt sich Rassismus analytisch in vier Formen ausdifferenzieren:
1. Machtvolle Differenzkonstruktionen Es werden vermeintlich abgrenzbare nationale bzw. ethnisch-kulturelle Gruppen geschaffen, um in „wir“ und „sie“ und damit respektive in „Dazugehörig“ und „Nicht-Dazugehörig“ zu differenzieren. Als Unterscheidungskriterien dienen körperliche oder kulturelle Merkmale, deren Wahl der Willkür der konstruierenden Gruppe unterliegt.
2. Zuschreibung von Eigenschaften Den o.g. Merkmalen werden bestimmte, sogenannte „natürliche“ und unveränderliche Eigenschaften bzw. Mentalitäten zugeschrieben. Bezüglich körperlicher Merkmale spricht man vom „biologisch-genetischen“ Rassismus (vgl. historischer Nationalsozialismus), bei jenem auf Basis kultureller Merkmale von „sozial-kulturellem“ Rassismus (vgl. aktuelle Islamfeindlichkeit). Im Gegensatz zum biologisch-genetischen Rassismus wird bei letzterer Form des Rassismus auf die Konstruktion von „höheren Menschenrassen“ verzichtet, gleichwohl aber auf die Unvereinbarkeit kulturell differenter Lebensweisen und Traditionen verwiesen und deren Grenzvermischung abgelehnt (vgl. Ethnopluralismus).
3. Bewertung und Hierarchisierung Die den Merkmalen zugeschriebenen Eigenschaften der eigenen Gruppe werden gegenüber der anderen Gruppe als höherwertig betrachtet.
4. Macht Um Rassismus auszuüben bedarf es (sozialer, politischer, juristischer) Machtmittel. Dieser theoretische Rahmen offenbart, dass Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen begriffen werden muss, welches nicht mit oben genannten Konzepten des Rechtsextremismus gleichzusetzen ist. Daraus folgt, dass rassistische Praxis in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beobachten und zu erwarten ist, in denen sich Differenzkonstruktionen, Zuschreibungen, Bewertungen und Machtverhältnisse identifizieren lassen. Das gesellschaftliche Feld, in dem sich mit Rassismus auseinandergesetzt werden muss, ist somit nicht sinnvoll einzugrenzen: Rassismus geht uns alle an. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung die sogenannte und zugleich faktische Normalität rassistischer Praxis zu identifizieren und als Individuum die Auseinandersetzung mit dem eigenen rassistischen Wissen und der vorangegangenen Sozialisation zu reflektieren und kritisch zu thematisieren.
Teilhabe
Politisch wird Teilhabe als unmittelbare Beteiligung bei Prozessen und Entscheidungen in allen Lebensbereichen verstanden. „Hervorheben möchte ich, dass Teilhabe nicht eine Bewegung von a nach b ist und dann abgeschlossen, sondern ein fortlaufender, dauernder gesellschaftlicher Prozess, der zwar ein festes Fundament, aber in den Orientierungen jeweils neu ausgerichtet werden muss.“ Mit diesem Verständnis von Teilhabe verdeutlicht Karl Finke, dass Teilhabe als gesellschaftlicher und individueller Prozess auf verschiedenen Ebenen stattfindet. (siehe: “Teilhabe als gesellschaftlicher und individueller Prozess”, Finke 2005)