Ausgangslage im Handlungsfeld Schule

Rechtsextremismus, Demokratie- und Menschenrechtsfeindlichkeit sind Phänomene, die überall in der Gesellschaft auftauchen und damit auch an den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zum Alltag gehören können. Die Erscheinungsformen können dabei sehr vielfältig sein. Von alltagsrassistischen Äußerungen einzelner Schülerinnen und Schüler, über rechtsextrem motivierte Aussagen im Unterricht, bis hin zum Anwerben von Schülerinnen und Schülern durch rechtsextreme Jugendgruppen werden Schulen mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert.

Schulen haben auf Grund ihres staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages eine besondere Aufgabe, bei deren Erfüllung sie sich auf universelle Rechte und geltendes Gesetz beziehen können, wie dem Grundgesetz und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Somit sind rassistisch diskriminierende Äußerungen, Vorfälle und Praktiken an Schulen nicht nur als allgemein mangelndes Sozialverhalten zu verstehen, sondern stehen auch geltendem Recht entgegen.

Das Gleiche gilt für Äußerungen und Aktivitäten, die die Staatsform der Demokratie in Frage stellen und „die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen (…)“ und somit als rechtsextremistisch einzuordnen sind. Eine weitere Grundlage bildet der Bildungs- und Erziehungsauftrag, wie er in §2 Artikel 6 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschrieben ist: Schülerinnen und Schüler sollen lernen

  • die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten,
  • in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln,
  • Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen,
  • die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten.

Viele Schulen gehen diesem Auftrag auch außerunterrichtlich nach und erwähnen die entsprechenden Ziele in ihrem Schulprogramm oder Leitbild. Um diesen Aspekt des Bildungs- und Erziehungsauftrags wirkungsvoll erfüllen zu können, benötigen Schulen eine Präventionsstrategie gegen Rechtsextremismus und Rassismus, zu der eine Qualifizierung aller Beteiligten und konkrete Handlungsstrategien gehören.

Die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und demokratiefeindlichen Tendenzen wird sowohl in der Forschung als auch in der pädagogischen Praxis oft als eigenständiger, abgeschlossener Themenkomplex behandelt. In anderen Themenfeldern werden wiederum die Förderung von Teilhabe, Anerkennung von sozialer Vielfalt und einem guten sozialen Miteinander bearbeitet, ohne dass diese Felder miteinander in Verbindung stehen. Der Ansatz des Projektes NRWeltoffen in Solingen basiert jedoch auf der Annahme, dass nur eine tiefgehende Verknüpfung sowohl auf Ebene der kritischen Analyse, wie auf der Ebene der pädagogischen Prävention und Intervention erfolgversprechend ist.

Diskriminierungserfahrungen sind immer mit der Erfahrung von Ohnmacht verbunden, der wiederum strukturell entgegengewirkt werden muss, indem gesellschaftliche Teilhabe und Anerkennung gesteigert werden. Von der anderen Perspektive aus beobachtet sind Menschen, die sich gesellschaftlich anerkannt fühlen und gesellschaftspolitisch teilhaben können, weniger gefährdet, demokratiefeindliche und rassistische Tendenzen zu entwickeln. Daher wurden in allen Phasen der Projektentwicklung diese „zwei Seiten derselben Medaille“ so weit wie möglich zusammen gedacht und diskutiert. In diesem Sinne sind sowohl die Bestands- und Bedarfsanalysen, als auch die daraus konsequent abgeleiteten Ziele und Maßnahmen auf dieses gesamte Themenspektrum hin angelegt.

Die Entwicklungen im Handlungsfeld Schule wurden wie in allen Handlungsfeldern durch die ständigen Mitglieder der „AG Demokratie und Menschenrechte“ (AGDM Schule) begleitet. Folgende Fachvertretungen nahmen an der AGDM Schule teil:

  • Vertretung des Jugendstadtrats
  • Vertretung der Bezirksschülervertretung
  • Lehrkraft oder Vertretung der Schulsozialarbeit im Netzwerk „Schule ohne Rassismus- Schule mit Courage“
  • Schülervertretung im Netzwerk „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“
  • Vertretung der Schulleitungen

Mit einer Vertretung der Stadtelternpflegschaft wurde Kontakt hergestellt und Absprachen getroffen. Durch die verschiedenen Perspektiven und in der Schullandschaft gut vernetzten Akteurinnen und Akteure konnte eine inhaltlich detailreiche Bestands- und Bedarfsanalyse durchgeführt werden, deren Ergebnisse von verschiedenen Beteiligtengruppen intensiv diskutiert, bewertet und mit Schlussfolgerungen versehen wurden.