Ausgangslage im Handlungsfeld Jugend(-arbeit)

Mit dem Handlungsfeld Jugend(-arbeit) soll im Rahmen des Präventionskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus einerseits die Lebenswelt von Jugendlichen in den Blick genommen werden, andererseits die organisierte Jugendarbeit dargestellt werden. Dabei konzentriert sich die Bestands- und Bedarfsanalyse in diesem Handlungsfeld auf die offene und verbandliche Jugendarbeit.

Einrichtungen der Jugendhilfe begegnen den NRWeltoffen-Themen einerseits in individuellen und kollektiven Diskriminierungserfahrungen der Jugendlichen und müssen sich andererseits auch mit veränderten rechtsextremen Jugendkulturen auseinandersetzen. Diese neuen Bewegungen legen Wert darauf sich als modern darzustellen, um jüngere Menschen erreichen zu können.

Zusätzlich zu diesen Herausforderungen müssen sich Jugendeinrichtungen der Frage stellen, wie Rassismus und Rechtsextremismus in der Arbeit mit Jugendlichen und im pädagogischen Team thematisiert werden kann und wie Strukturen in den Einrichtungen implementiert werden, die den verschiedenen Diskriminierungsformen entgegenwirken.

Diese Herausforderungen stehen in Zusammenhang mit den allgemeinen Aufgaben, die Jugendzentren laut Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) zu erfĂĽllen haben:

  • §11 (3) auĂźerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
  • §14 (2) MaĂźnahmen, die junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden EinflĂĽssen zu schĂĽtzen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenĂĽber ihren Mitmenschen zu fĂĽhren.

Um diesen Herausforderungen und Aufgaben in der Jugendarbeit gerecht zu werden, bedarf es einer Strategie gegen Rechtsextremismus und Rassismus, die die Pädagoginnen und Pädagogen wie auch die Jugendlichen für diese Themen sensibilisiert, die es ermöglicht, über eigene Erfahrungen mit Diskriminierung oder rechtsextremen Angriffen in geschützten Räumen zu sprechen und allen Beteiligten Handlungsoptionen an die Hand gibt. Teil der Präventionsstrategie gegen Rechtsextremismus und Rassismus sollte auch die Partizipation Jugendlicher sein, sowohl innerhalb der Einrichtungen und Vereine als auch im zivilgesellschaftlichen Bereich. Selbstwirksamkeitserfahrungen von Jugendlichen gelten als zentraler Motor für Partizipation. Demokratische Teilhabe kann zudem ein guter Schutzfaktor gegen rechtes Denken sein.

Zwischen den Handlungsfeldern Schule und Jugend(-arbeit) bestehen weitreichende Zusammenhänge, da die Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern einen großen Teil der Lebenswelt Jugendlicher ausmacht. Während sich der Fokus im Handlungsfeld Schule jedoch auf den „Lebensraum“ Schule beschränkte, wird bei der Jugendarbeit die Altersspanne entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bis zum Alter von 27 Jahren erweitert. Damit werden auch Themen wie Diskriminierung im Alltag, Ausbildung, Beruf, Wohnen und Familie mit einbezogen. Ein entscheidender Unterschied ist, dass Jugendliche an Angeboten der Offenen und verbandlichen Jugendarbeit vollkommen freiwillig und unverbindlich teilnehmen. Darüber hinaus unterscheiden sich die gesellschaftlichen Aufträge, Selbstverständnisse, Organisationsstrukturen und methodischen Grundlagen von Schule und Jugendarbeit in wesentlichen Punkten.

Dennoch konnten Synergien zwischen beiden Handlungsfeldern hergestellt werden. Die Struktur der abgefragten Themen wurde an den Aufbau der Schulbefragung angelehnt.

Das Thema Teilhabe spielt in Theorie und Praxis sowohl der Offenen als auch der verbandlichen Jugendarbeit eine zentrale Rolle. Junge Menschen haben das Recht, in Fragen, die Sie betreffen, angemessen beteiligt zu werden. In §8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes heißt es dazu: „(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (…)“. Das Recht auf Beteiligung fußt auf der UN-Kinderrechtskonvention, die in Artikel 12 besagt: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Die Themen Antidiskriminierung, Rassismus und Teilhabe werden in Solingen von verschiedenen Akteuren in der Jugendarbeit aufgegriffen und bearbeitet. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Solingen widmet sich ausführlich diesen Themen und ihrer Bedeutung für die Jugendlichen. Mit dem Modellprojekt fYOUture der Jugendförderung wird die politische Teilhabe von Jugendlichen gefördert. Auch in der Offenen und verbandlichen Jugendarbeit werden diese Themen in der alltäglichen Arbeit mit Jugendlichen angesprochen.

Die Entwicklungen im Handlungsfeld Jugend wurden durch die ständigen Mitglieder der AG „Demokratie und Menschenrechte“ begleitet. Folgende Fachvertretungen waren an der AGDM Jugend(-arbeit) beteiligt: