Handlungsfeld Jugendarbeit

Über die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen hinaus wurde im Themenfeld Jugend(-arbeit) die Lebenswelt von Jugendlichen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG), also bis zum Alter von 27 Jahren, in den Blick genommen. Aufgrund der großen Schnittmenge der Zielgruppen in den Handlungsfeldern Schule und Jugend(-arbeit) konnte eine inhaltliche Verknüpfung der beiden Handlungsfelder hergestellt werden. Besonderer Fokus lag hier auf den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit und auf Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der verbandlichen Jugendarbeit. Darüber hinaus wurde auch an den Aktivitäten der städtischen Jugendförderung im Bereich der Jugendpartizipation (Jugendstadtrat und Jugendforum) angeknüpft.