Ziele, Vorhaben und Ideen im Handlungsfeld Arbeit und Wirtschaft

In der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Solingen werden bereits Maßnahmenziele benannt, die dem Handlungsfeld Arbeit und Wirtschaft zuzuordnen sind:

  • Ziel 2.11: Solinger Unternehmen entwickeln sich zu Vorreitern an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Umwelt und sozialem Zusammenhalt.
  • Ziel 4.22: Die Anzahl der Einrichtungen, Unternehmen, Institutionen oder Vereine in Solingen ist deutlich gestiegen, in denen die Vielfalt der Menschen und ihrer Lebensformen durch Zielsetzungen / Leitbilder toleriert und akzeptiert wird (z.B. durch Beitritt der „Charta der Vielfalt“) und in denen die interkulturelle / inklusive Ă–ffnung der Einrichtung / des Unternehmens vorangebracht wird.

Aus dem Interkulturellen Gesamtkonzept „Vision 2020“ der Stadt Solingen sind folgende Ziele relevant:

  • Ziel 2: Solingen wertschätzt die Potenziale aller Menschen. Sie werden individuell gefördert und genutzt. Solingen unterstĂĽtzt sie, ihre im Ausland erworbenen BildungsabschlĂĽsse im Rahmen der geltenden Gesetzte – so schnell und unbĂĽrokratisch wie möglich – anerkannt zu bekommen.
  • Ziel 5: Solingen fördert und setzt sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dafĂĽr ein, dass FlĂĽchtlinge Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Auf Grundlage der Ergebnisse und Schlussfolgerungen beschreibt die AGDM Arbeit & Wirtschaft zwei ĂĽbergeordnete Ziele:

  1. Die Charta der Vielfalt ist in Solingen bekannt und es ist attraktiv diese Selbstverpflichtung zu unterzeichnen. Dadurch wird das Bewusstsein der hiesigen Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen für das Thema Diversity gestärkt.
  2. Lokale Unternehmen nutzen stärker die lokalen Unterstützungsangebote.

Ziel 1: Bewusstsein für Diversity stärken und Charta der Vielfalt bekannter machen

Unternehmen, die die Charta der Vielfalt unterzeichnet haben, befassen sich intensiver mit Diversity-Themen und der Implementierung von Maßnahmen, als Unternehmen, die nicht zu den Unterzeichnern gehören. Genau solche engagierten Unternehmen könnten als Best Practice Beispiele in Solingen vorgestellt werden. Dabei sollten jene Solinger Betriebe kontaktiert werden, die bereits die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet haben oder sich in anderer Form offen für Vielfalt aussprechen und dementsprechende Maßnahmen umsetzen. Hierbei ist es wichtig, dass die Unternehmen den Nutzen für sich darstellen, den ein aktiver und positiver Umgang mit der Vielfalt der Belegschaft mit sich bringt. Wie schon im Rahmen der Studie „Diversity in Deutschland“ und auch in der lokalen Online-Befragung dokumentiert wurde, gehören ein Imagegewinn und eine größere Bekanntheit des Unternehmens sowie eine Motivationssteigerung und höhere Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu den möglichen Vorteilen für Unternehmen.

Besonders engagierte Unternehmen, inklusive derer, die die Charta unterzeichnet haben, sollen von der Stadt Solingen in einem angemessenen Rahmen ausgezeichnet werden. So kann die Wertschätzung für das Engagement dieser Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Zugleich kann es ein Ansporn für weitere Solinger Unternehmen sein, sich näher mit der „Charta der Vielfalt“ und dem Diversity-Managementkonzept zu beschäftigen. Im Zuge dessen könnte die Stadtverwaltung ­– mit mehr als 2.500 Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Solingen – als Vorbild voranschreiten und die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnen. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung hat die Stadt bereits im Interkulturellen Gesamtkonzept 2020 verankert. Darin ist als Ziel formuliert, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit 25% Anteil auf allen Ebenen der Stadtverwaltung repräsentiert sein sollen. Die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ wird in der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Solingen im Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ als ein handlungsleitendes Ziel erwähnt.

Neben der Verfolgung der Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt sich die Stadt Solingen seit November 2013 an der Landesinitiative „Vielfalt verbindet – Interkulturelle Öffnung als Erfolgsfaktor“, bei der fast alle Unterzeichner Fortbildungen zur Verbesserung der Interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten anbieten. Andere Maßnahmen sind zum Beispiel die Berücksichtigung interkultureller Kompetenzen bei Personalauswahlverfahren, die Erhebung des Migrantenanteils bei den Beschäftigten, die Direktansprache von Menschen mit Migrationshintergrund in Stellenausschreibungen und Werbemaßnahmen, um die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung weiter zu bringen.

Gemeinsam mit der Stadtverwaltung Solingen soll erreicht werden, dass in der ersten Phase zunächst fünf Unternehmen die Charta der Vielfalt bis Mai 2019 unterzeichnet haben. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, in Zusammenarbeit mit engagierten Unternehmen die Öffentlichkeitsarbeit für die Charta der Vielfalt zu intensivieren. Die Fachvertretungen, die sich in NRWeltoffen beteiligt haben, haben zugesagt, als Multiplikatoren zu fungieren, indem sie die Themen Diversity und „Charta der Vielfalt“ in Gesprächen mit Unternehmen und bei Informationsveranstaltungen vorstellen und platzieren. Die Solingen Messe, bei der sich Solinger Unternehmen und Dienstleister in fünf Themenwelten präsentieren, könnte dabei eine geeignete Bühne sein. Die Themenwelt „Fachkräfte/Bildung“ könnte geeignet sein, um das Thema Diversity zu platzieren und mit Informationen für das Thema zu sensibilisieren. Diese Maßnahmen sollten die Vorteile der Charta der Vielfalt für die Unternehmen hervorheben und das Bewusstsein für Diversity-Management schaffen.

Konkrete MaĂźnahmen:

  • Die Medien- und Ă–ffentlichkeitsarbeit zur Charta der Vielfalt wird intensiviert
  • Die „Charta der Vielfalt“ wird den Unternehmen bekannt gemacht, z.B. durch Präsentationen bei Veranstaltungen und Erwähnung in Newslettern
  • Die Stadt Solingen als Arbeitgeber unterzeichnet die „Charta der Vielfalt“
  • Auszeichnung der „Charta der Vielfalt“ Unternehmen durch die Stadt Solingen. Beim Stellenportal Solingen wird die „Charta der Vielfalt“ als zusätzlicher Punkt im Bereich der Arbeitgeberattraktivität hinzugefĂĽgt
  • FĂĽnf Unternehmen in Solingen haben bis zum 1. Mai 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet
  • Die Mitarbeitenden der Wirtschaftsförderung und der Arbeitgeberverband agieren als Multiplikatoren fĂĽr Diversity und die „Charta der Vielfalt“

Ziel 2: Stärkere Nutzung der lokalen Unterstützungsangebote

Eine Voraussetzung für Unternehmen verstärkt Geflüchtete und Neuzugewanderte einzustellen, sind umfassende Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten und über die lokalen Unterstützungsangebote und sich als Teil eines Netzwerkes in diesem Themenfeld zu bewegen.

Eine komplexe und sich häufig ändernde Rechtslage erschwert es den Personalverantwortlichen, gegenüber Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus souverän zu agieren und ihr Potenzial als Arbeitskraft für das Unternehmen zu nutzen. Daher sollten Personalverantwortlichen der Betriebe umfassend über die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten Geflüchteter und Neuzugewanderter informiert sein, um den Weg in den Solinger Arbeitsmarkt von ihrer Seite aus begleiten zu können, beziehungsweise geeignete Ansprechpartner kennen, die über diese Informationen verfügen.

Informationen und Unterstützung dazu finden sie u. a. bei den Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen, die in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände angeboten werden und beim Kommunalen Integrationszentrum. Wie sich der Zugang zu Arbeit und Ausbildung für Geflüchtete und Neuzugewanderte gestaltet, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie der Prozess verläuft, kann bei den verschiedenen Beratungsstellen in Erfahrung gebracht werden.

Viele Betriebe wissen nicht, dass es für abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit der Ausbildungsduldung gibt. Das Wissen über diese Möglichkeit, die eine Chance für die Auszubildenden darstellt, nach Abschluss der Lehre den Aufenthalt langfristig sichern zu können, ist elementar für die Personalabteilungen der Unternehmen. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten, qualifizierte Menschen mit einer Duldung im Betrieb zu beschäftigen. Dies kann ein wichtiger Baustein sein, dem drohenden Fachkräftemangel im eigenen Betrieb entgegenwirken zu können.

Neben den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen spielen die Sprachkenntnisse eine zentrale Rolle bei der Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsstellen. Dies hat auch die Befragung der Solinger Betriebsräte und Geschäftsführungen gezeigt. Wenn es um die Priorisierung der Kriterien für die Einstellungspraxis geht, stehen die Deutschkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber bei den befragten Betriebsräten an zweiter Stelle, bei den Geschäftsführungen gar an erster Stelle. Für Geflüchtete und Neuzugewanderte, die eine Ausbildung beginnen wollen oder eine Arbeitsstelle in Aussicht haben, gibt es die Möglichkeit auch neben dem Beruf/der Ausbildung Deutschkurse zu besuchen, um die vorhandenen Sprachkenntnisse zu festigen. Somit könnten auch Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, eingestellt werden. Dabei sollte sich das in den Begleitkursen vermittelte Sprachniveau dicht an den Anforderungen im Arbeitsleben orientieren.

Um als Unternehmen den Kontakt zu interessierten Bewerberinnen und Bewerbern herstellen zu können, bedarf es eines regelmäßigen Austausches mit den Berufskollegs, mit der Jugendberufshilfe, mit dem Jugendmigrationsdienst und auch mit dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Solingen. Junge Geflüchtete und Neuzugewanderte besuchen i.d.R. internationale Förderklassen der Berufskollegs oder finden sich in den Deutsch- und Integrationskursen des Jugendmigrationsdienstes. Der Austausch zwischen den Unternehmen und diesen Akteuren ist wichtig bei der Akquise zukünftiger Auszubildender.

Als Mittler zwischen den Unternehmen, den Schulen und den Jugendmigrationsdiensten steht das Kommunale Integrationszentrum zur Verfügung. Dort befasst sich das Team „Übergang Schule-Beruf“ mit der beruflichen Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten. Teil der Unterstützungsmaßnahmen ist zum Beispiel die individuelle Beratung der Zielgruppe und der Aufbau eines Patenschaftsprojektes zur Unterstützung beim Übergang von der Schule zur beruflichen Ausbildung. Dazu werden Ausbildungsmentoren geschult, die zwischen den Unternehmen und den Geflüchteten vermitteln. Die Unternehmen können das Kommunale Integrationszentrum als Beratungsstelle nutzen und das Team über offene Ausbildungs- und Arbeitsplätze informieren. Die Betriebe können sich in dieser Angelegenheit natürlich auch an die örtliche Arbeitsagentur wenden. Mitarbeitende des Arbeitgeber-Service informieren die Unternehmen wie sie Geflüchtete im Betrieb einstellen können und unterstützen auch bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. Auch während der Beschäftigung berät die Arbeitsagentur bei der erfolgreichen Integration der Geflüchteten und Neuzugewanderten im Betrieb.

Die Landesinitiative “Kein Abschluss ohne Anschluss” (KAOA) unterstĂĽtzt SchĂĽlerinnen und SchĂĽler in NRW beim Ăśbergang von der Schule in den Beruf. Zentral ist dabei die frĂĽhzeitige Berufs- und Studienorientierung sowie Hilfe bei der Berufswahl und UnterstĂĽtzung beim Eintritt in Ausbildung oder Studium. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst schnell eine Anschlussperspektive fĂĽr die Berufsausbildung oder ein Studium zu eröffnen und durch eine effektive Koordinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstĂĽtzt. In Solingen arbeitet die Stadt gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband und weiteren Akteuren in einer Steuerungsgruppe an der Weiterentwicklung dieses Projekts. FĂĽr diesen Prozess ist es wichtig, auch den Aspekt Diversity und Beschäftigung von GeflĂĽchteten und Neuzugewanderten in den Blick zu nehmen. Diese Sensibilisierung kann Ausbildungsbetrieben helfen, neue Potenziale wahrzunehmen und zu nutzen.

In den letzten Jahren konnten bereits einige Neuzugewanderte und Geflüchtete den Weg in eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden. Sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten machten dabei positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit. Wie auch die Unternehmen, die die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet haben, sollten diese Betriebe beispielhaft vorgestellt werden.

Konkrete MaĂźnahmenziele:

  • Die Unternehmen wissen ĂĽber aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten der GeflĂĽchteten und Neuzugewanderten in Bezug auf Arbeit und Ausbildung Bescheid und kennen die Ansprechpartner fĂĽr Fragen in diesem Themenfeld.
  • Die Unternehmen wissen um die Möglichkeiten berufsbegleitender Deutschkurse
  • Zwischen Unternehmen, Schulen, Jugendmigrationsdienst entsteht regelmäßiger und intensiver Kontakt, bei dem das Kommunale Integrationszentrum bei Bedarf als Vermittler fungieren kann.
  • Inanspruchnahme der Angebote der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAOA) mit Betonung der Sensibilisierung fĂĽr Diversity der Beschäftigung von GeflĂĽchteten und Neuzugewanderten.
  • Beispielhafte Unternehmen werden vorgestellt