Demokratie gestalten – Integrationsrat wählen

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Am Tag der Kommunalwahlen in diesem Jahr steht auch die Wahl zum Integrationsrat in Solingen an. Der Wahltermin ist der 13. September 2020. Hierfür werden möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten gebraucht.

Worum es geht

Es geht um politische Teilhabe. Der Integrationsrat ist die einzig demokratisch legitimierte Vertretung von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen. Für viele Menschen
ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer Stadt mitzugestalten.

Was ist der Integrationsrat?

Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Der Integrationsrat hat den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten
Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Die vom Landesintegrationsrat NRW favorisierte Zusammensetzung aus zwei Dritteln Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie einem Drittel Ratsmitglieder hat sich bewährt.

Integrationsräte setzen sich beispielsweise für folgende Themen ein:

  • bessere politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten;
  • kommunales Wahlrecht für alle;
  • Interkulturelle Öffnung der Verwaltungen, sozialen Dienste und Schulen;
  • Interkulturelle Schule und Kindertageseinrichtungen;
  • Programme, die Jugendliche unterstützen, den beruflichen Einstieg zu schaffen;
  • Angebote zur Verbesserung der Gesundheits- und Wohnsituation von Migrantinnen und Migranten;
  • Förderung der Arbeit von Migrantenorganisationen;
  • integrationsfreundliche Umsetzung von Bundes- und Landesgesetzen in den Kommunen;
  • Antidiskriminierung und Gleichbehandlung aller Menschen in der Kommune;
  • Verbesserung der Lebenssituation der Geflüchteten.

Wahl des Integrationsrates

Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, auch Nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und -Bürger und Staatenlose, die am Wahltag
  • 16 Jahre alt sind;
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 28. August 2020 in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wahlberechtigt sind auch Deutsche,
  • die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben;
  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.
Nicht wahlberechtigt sind
  • Ausländerinnen bzw. Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz (§ 1 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 AufenthG) keine Anwendung findet;
  • die Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren dürfen deutsche und nicht-deutsche Einwohner/innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben.

Wie wird gewählt?

Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer
Stadtverwaltung.

Kontakt

Geschäftsstelle Zuwanderer- und Integrationsrat Solingen
Shabnam Arzt
Telefon: 0212/290-2226
E-Mail: s.arzt@solingen.de

Bei Fragen zur Wahl:
Petra Strotmann
Telefon: 0212/290-3735
E-Mail: petra.strotmann@solingen.de

Zur Seite des Landesintegrationsrates NRW

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